1. Identifizierung des Dienstleisters
Die NeuroDisplay-Dienste werden von A2DISPLAY veröffentlicht und bereitgestellt, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 50.000 Euro, deren Hauptsitz sich in Halle 17 – Aktivitätszentrum 4, 1 rue de la Caillardière, 49070 Beaucouzé, Frankreich befindet, eingetragen im Handels- und Firmenregister von Angers unter der Nummer 824 948 277, SIREN 824 948 277, SIRET 824 948 277 00028, innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer FR35824948277, im Folgenden „A2Display“ oder der „Dienstleister“.
Die vertragliche Kontaktaufnahme erfolgt über das auf der NeuroDisplay-Website verfügbare Formular. Authentifizierte Kunden nutzen in erster Linie den in NeuroDisplay integrierten Support-Bereich.
2. Definitionen
Für die Zwecke hiervon:
- Kunde: jede juristische oder natürliche Person, die ausschließlich für berufliche oder institutionelle Zwecke handelt und ein NeuroDisplay-Angebot abonniert oder genutzt hat;
- Benutzer: jede natürliche Person, die vom Kunden zum Zugriff auf NeuroDisplay autorisiert wurde;
- Organisation: Logischer Raum von NeuroDisplay, der die Benutzer, Rechte, Bildschirme, Inhalte, Regeln und Parameter des Kunden zusammenführt;
- Service oder NeuroDisplay: im SaaS-Modus bereitgestellte digitale Display-Softwareplattform, ihre Schnittstellen, API, Entscheidungsmaschinen, Erstellungs-, Vertriebs-, Verwaltungs- und Überwachungstools;
- Virtueller Bildschirm: Broadcast-Logikausgabe, die über eine kompatible öffentliche URL geöffnet werden kann;
- Physischer Bildschirm: Anzeigegeräte, die ggf. einem Spieler zugeordnet sind;
- Player: Software oder Ausrüstung, die die Wiederherstellung, Wiedergabe und Überwachung von Inhalten auf einem physischen Bildschirm gewährleistet;
- Inhalt: Text, Bild, Video, Webinhalt, Komposition oder anderes mit NeuroDisplay kompatibles Element;
- Regel: Konfiguration, die bestimmt, welcher Inhalt unter welchen Bedingungen, an welche Ziele und nach welcher Priorität verteilt wird;
- Komposition: Inhalt, der mehrere visuelle oder animierte Elemente in derselben Umgebung vereint;
- Anbieter: interne oder externe Datenquelle, die zur Kontextualisierung einer Regel oder eines Inhalts verwendet wird;
- Öffentliche URL: Adresse, die den Zugriff auf die veröffentlichte Darstellung eines virtuellen Bildschirms ermöglicht, ohne Zugriff auf die Verwaltung des Kunden;
- Magic Media: eine Reihe von Tools, die es insbesondere ermöglichen, Medien mit oder ohne Einsatz eines Dienstes künstlicher Intelligenz zu erstellen, anzureichern oder zu generieren;
- Plan: KOSTENLOS, PRO, PRO+, BUSINESS, AGENCY-Angebot oder jedes spezifische Vertragsangebot;
- Kapazität: Anzahl der Bildschirme, Player, Speicher, Anrufe, Funktionen oder Ressourcen, die in einem Plan enthalten sind;
- DPA: Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die zwischen A2Display und dem Kunden geschlossen wird, wenn A2Display als Subunternehmer auftritt.
3. Zweck und beruflicher Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („CGV“) legen die Bedingungen fest, unter denen A2Display dem Kunden NeuroDisplay bereitstellt.
NeuroDisplay richtet sich an Unternehmen, Gemeinden, Einrichtungen, Verbände, Vereine, Agenturen, Integratoren und andere Organisationen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder institutionellen Tätigkeit handeln. Der Kunde erklärt, dass er das Abonnement nicht für den persönlichen, familiären oder häuslichen Gebrauch übernimmt.
Die Person, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, erklärt, dass sie über die erforderliche Befugnis verfügt, den Kunden zu verpflichten. A2Display kann jeden angemessenen Nachweis dieser Befugnis verlangen.
4. Vertragsdokumente und Rangfolge
Der Vertrag umfasst in absteigender Reihenfolge der Priorität:
- die besonderen Bedingungen oder der zwischen den Parteien unterzeichnete Vertrag;
- das angenommene Angebot oder die Bestellung;
- die geltende DPA;
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- die Allgemeinen Nutzungsbedingungen („CGU“);
- Beschreibung des Plans und der zum Zeitpunkt der Zeichnung geltenden Kapazitäten;
- Technische und funktionale Dokumentation.
Marketinginhalte haben keinen Vorrang vor Vertragsunterlagen. Im Falle eines Widerspruchs geht das höherrangige Dokument vor.
5. Zustandekommen, Annahme und Nachweis des Vertrags
Der Vertrag kommt bei einem der folgenden Ereignisse zustande:
- Online-Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anschließende wirksame Gründung der Organisation;
- Validierung eines kostenpflichtigen Abonnements;
- Annahme eines Angebots oder einer Bestellung;
- Unterzeichnung eines bestimmten Vertrags.
Die Online-Annahme muss ausdrücklich durch ein nicht vorab angekreuztes Kästchen oder einen gleichwertigen Mechanismus erfolgen. Es unterscheidet sich von der Marketingeinwilligung.
A2Display führt technische Beweise, einschließlich mindestens der Version und des Hashwerts der akzeptierten Dokumente, Datum und Uhrzeit, Benutzer, Organisation, Standort, Plan, Abrechnungsintervall und Quelle der Akzeptanz. Alte Versionen stehen weiterhin zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Keine historische Akzeptanz sollte künstlich rekonstruiert werden, wenn der Beweis nicht existiert.
6. Beschreibung der Dienste
NeuroDisplay ermöglicht je nach Plan und abonnierten Kapazitäten insbesondere:
- die Erstellung und Verwaltung virtueller Bildschirme;
- Verwaltung physischer Bildschirme und Player;
- die Erstellung, den Import, die Transformation und die Organisation von Inhalten;
- die Erstellung einfacher, geplanter oder kontextbezogener Regeln;
- die Erstellung und der Vertrieb von Kompositionen;
- die Nutzung von Anbietern;
- Vorschau und Simulation;
- Verbreitung über öffentliche URL, Browser, Smart TV, CMS oder Player;
- Touchscreen-, Synchronisierungs- oder Echtzeitkonsolenfunktionen, sofern im Plan enthalten;
- Verwaltung mehrerer Organisationen für kompatible Pläne.
Funktionen, die als „bald erhältlich“, „Beta“, „experimentell“ oder in einer Roadmap beworben werden, sind erst dann im aktiven Dienst enthalten, wenn sie ausdrücklich als verfügbar erklärt werden.
7. Pläne, Kapazitäten, Quoten und Optionen
Die anwendbaren Kapazitäten sind diejenigen des abonnierten Plans, wie sie im Angebot, im Bestellformular, im Checkout oder im Planregister erscheinen, das dem Kunden beim Abonnement angezeigt wird.
Der KOSTENLOSE Plan wird im Rahmen der in der Beschreibung angegebenen Grenzen und mit dem in der Beschreibung angegebenen Branding lizenzgebührenfrei zur Verfügung gestellt. Es umfasst keinen physischen Spieler, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Bezahlte Pläne können zusätzliche Bildschirme, Player, Speicher, Touch-Funktionen, Echtzeitkonsole, API, Anbieter, Analysen oder andere Funktionen umfassen oder optional anbieten.
A2Display kann die Erstellung oder Nutzung über die abonnierte Kapazität hinaus blockieren. Ohne vertragliche Grundlage oder vorherige Zustimmung des Kunden darf keine Abrechnungsüberschreitung ausgelöst werden.
8. Erstellung, Verwaltung und Sicherheit des Kontos
Der Kunde benennt autorisierte Benutzer und weist ihnen Rollen zu. Ihm obliegt die Verwaltung der Accounts, die Sperrung unnötig gewordener Zugriffe und die Überprüfung der erteilten Befugnisse.
Jeder Benutzer muss ein individuelles Konto verwenden, seine Kennungen schützen und A2Display unverzüglich über jeden verdächtigen Zugriff informieren. Die Weitergabe von Identifikatoren ist untersagt.
Der Kunde bleibt für die von seinen Konten ausgeführten Aktionen verantwortlich, es sei denn, es liegt ein Beweis für einen Sicherheitsmangel vor, der direkt auf A2Display zurückzuführen ist.
9. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- genaue und aktuelle Informationen bereitzustellen;
- NeuroDisplay in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vertragsdokumenten nutzen;
- über die erforderlichen Rechte und Berechtigungen für die integrierten Inhalte, Feeds und Seiten verfügen;
- Überprüfen Sie den Inhalt, die Regeln und die Ziele vor der Veröffentlichung.
- die Rechte des Einzelnen, das geistige Eigentum und die geltenden Anzeigepflichten respektieren;
- Konfigurieren und sichern Sie Ihre Geräte und Netzwerke;
- seine Sendungen, Quoten, seinen Verbrauch und seine Warnungen überwachen;
- wichtige Quelldateien aufzubewahren, die er unabhängig vom Dienst wiederverwenden möchte;
- bei einem Vorfall angemessen kooperieren;
- die Verschlimmerung etwaiger Schäden oder Kosten, die ihm bekannt werden, begrenzen.
10. Kundeninhalte und technische Lizenz
Der Kunde behält seine Rechte an den Inhalten, die er importiert, erstellt oder konfiguriert.
Der Kunde gewährt A2Display für die Dauer und nur für die Zwecke, die für die Bereitstellung des Dienstes erforderlich sind, eine nicht ausschließliche Lizenz zum Hosten, Speichern, Konvertieren, Zwischenspeichern, Generieren von Miniaturansichten, technischem Speichern, Synchronisieren, Übertragen und Anzeigen des Inhalts.
Diese Lizenz gewährt A2Display keine unabhängigen kommerziellen Verwertungsrechte für den Dienst.
Der Kunde gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte an den verwendeten Texten, Bildern, Videos, Musik, PDFs, Marken, Feeds, personenbezogenen Daten und Webseiten verfügt. Er übernimmt die Folgen einer unbefugten Nutzung.
11. Magic Media und künstliche Intelligenz
Magic Media kann Modelle oder Dienste Dritter nutzen. Der Kunde muss alle Ergebnisse vor der Verteilung überprüfen und validieren.
A2Display übernimmt keine Garantie dafür, dass die generierten Ergebnisse korrekt, einzigartig, frei von Ähnlichkeiten mit Kreationen Dritter oder für eine bestimmte Verwendung geeignet sind. Der Kunde bleibt für die Auswahl, Änderung und Veröffentlichung des Ergebnisses verantwortlich.
Die damit verbundenen Kosten, Gutschriften oder Quoten werden im Plan oder vor der betreffenden Aktion angegeben. Ohne ausdrückliche Aktion des Kunden sollte keine kostenpflichtige Generierung ausgelöst werden.
Dem Kunden ist die unverzügliche Übermittlung unnötiger sensibler oder vertraulicher Daten untersagt.
12. Dienste Dritter, Anbieter, Smart TV, CMS und öffentliche URLs
NeuroDisplay kann mit Betreibern, Hosts, Zahlungssystemen, Videodiensten, Anbietern, CMS, Browsern, Smart-TVs, Netzwerken, Webseiten und anderen Diensten Dritter interagieren.
A2Display hat keinen Einfluss auf deren Bedingungen, Preise, Sicherheit, Kontinuität oder Kompatibilität. Eine Integration kann eingeschränkt, geändert oder entfernt werden, wenn ein Dritter seine Schnittstellen, Bedingungen oder Sicherheitsmaßnahmen ändert.
Eine öffentliche URL ist für jeden zugänglich, der sie kennt, vorbehaltlich etwaiger konfigurierter technischer Einschränkungen. Für die Weitergabe und ggf. Widerrufung ist der Kunde verantwortlich.
NeuroDisplay-Verwaltungsseiten dürfen nicht in die Website eines Drittanbieters integriert werden. Nur dafür vorgesehene öffentliche Straßen können in ein CMS oder Intranet integriert werden.
13. Preise, Steuern und Rechnungsstellung
Es gelten die Preise, die bei der Anmeldung angezeigt oder in einem Angebot oder Bestellformular vereinbart wurden. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die für Fachleute bestimmten Preise ohne Steuern.
Steuern, einschließlich Mehrwertsteuer, werden gemäß den geltenden Regeln hinzugefügt. Der Kunde stellt genaue Rechnungsinformationen und gegebenenfalls eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bereit.
Online-Abonnements werden je nach gewähltem Intervall im Voraus, monatlich oder jährlich abgerechnet. Rechnungen werden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
A2Display kann seine Preise in Zukunft mit angemessener Vorankündigung ändern. Der für eine laufende Periode bereits gezahlte Preis wird nicht rückwirkend geändert.
14. Zahlung, Zwischenfälle und Verzögerungen
Online-Zahlungen sind beim Abonnement und bei jeder Verlängerung fällig. Der Kunde ermächtigt den Zahlungsanbieter, die registrierte Zahlungsart abzubuchen.
Im Falle eines Scheiterns kann A2Display nach angemessener Information neue Versuche unternehmen, eine Regularisierung verlangen und die kostenpflichtigen Funktionen einstellen.
Für Rechnungen, die nicht sofort online zahlbar sind, gilt als Zahlungsfrist die im Angebot oder in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist, ohne die gesetzlichen Höchstgrenzen zu überschreiten.
Jede Verzögerung führt ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum und ohne vorherige Mahnung zur Anwendung von Strafen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank für ihre letzte Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatzes zuzüglich zehn Prozentpunkten, jedoch nicht weniger als das Dreifache des gesetzlichen Zinssatzes.
Jeder verspätete Geschäftskunde schuldet automatisch eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40 Euro für die Beitreibungskosten. Bei höheren entstandenen Kosten kann aus begründeten Gründen eine zusätzliche Entschädigung verlangt werden.
15. Dauer und Verlängerung
Der KOSTENLOSE Plan ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter den hier genannten Bedingungen unterbrochen werden.
Bezahlte Abonnements werden für einen monatlichen oder jährlichen Zeitraum abgeschlossen. Sie verlängern sich automatisch um identische Zeiträume, sofern sie nicht vor dem Verlängerungsdatum gekündigt werden.
Die Stornierung wird zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums wirksam. Der Kunde behält bis zu diesem Datum Zugriff auf die abonnierte Kapazität, es sei denn, er wird wegen Verstoßes ausgesetzt.
16. Plan- und Kapazitätsänderung
Ein Wechsel auf eine höhere Ebene kann sofort wirksam werden. Eine anteilige Abrechnung kann angewendet werden, wenn sie dem Kunden vor der Bestätigung vorgelegt wird.
Ein Übergang zu einer niedrigeren Ebene wird im Allgemeinen am Ende der aktuellen Periode wirksam. A2Display informiert den Kunden über die nicht verfügbaren Kapazitäten.
Überschüssige Bildschirme, Inhalte, Herrscher oder Spieler sollten nicht einfach aufgrund einer Planänderung stillschweigend gelöscht werden. A2Display kann die Erstellung oder Änderung beschränken, bis der Kunde seine Konfiguration reguliert oder die erforderliche Kapazität abonniert.
17. Stornierung, Rückerstattung und Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, sind bereits begonnene Zeiträume nicht erstattungsfähig. Diese Regel gilt nicht, wenn eine Rückerstattung gesetzlich vorgeschrieben ist, auf einen Abrechnungsfehler zurückzuführen ist oder die angemessene Abhilfe für einen Verstoß darstellt, der A2Display zuzuschreiben ist.
Jede Partei kann den Vertrag wegen nicht behobener wesentlicher Vertragsverletzung innerhalb von dreißig Tagen nach schriftlicher Mitteilung kündigen. Im Falle von Betrug, unerlaubter Nutzung, schwerwiegender Sicherheitsverletzung oder unheilbarer Verletzung kann die Kündigung sofort erfolgen.
Vor der Kündigung fällige Beträge bleiben weiterhin fällig.
18. Aussetzung
A2Display kann den Dienst ganz oder teilweise aussetzen, wenn:
- unbezahlt;
- Sicherheitsrisiko;
- illegale oder betrügerische Nutzung;
- Verletzung der Rechte Dritter;
- anhaltende Überschreitungen, die den Dienst gefährden;
- gesetzliche Anforderung;
- schwerwiegender Verstoß gegen die Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder die Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Wenn es die Umstände zulassen, informiert A2Display den Kunden und setzt ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Verstoßes. Im Notfall ist eine sofortige Sperre möglich.
19. Verfügbarkeit, Wartung und Support
A2Display stellt NeuroDisplay im Rahmen seiner Mittelverpflichtung und mit der Kompetenz und Sorgfalt zur Verfügung, die normalerweise von einem Fachmann erwartet wird.
Der Dienst kann aufgrund geplanter Wartungsarbeiten, Sicherheitskorrekturen, Notfalleingriffen oder Ausfällen Dritter unterbrochen werden. A2Display ist bestrebt, die Dauer zu begrenzen und die Kunden zu informieren, wenn dies vernünftigerweise möglich ist.
Ohne ausdrücklich vereinbarte SLA kann keine Verfügbarkeitsrate garantiert werden.
Die Höhe des Supports hängt vom Plan oder Vertrag ab. Die angezeigten Fristen, die nicht in einem SLA aufgeführt sind, sind Richtwerte.
20. Sicherheit
A2Display ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Hinblick auf Risiken. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass ein System völlig frei von Schwachstellen oder Unterbrechungen ist.
Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Geräte, Netzwerke und Konten verantwortlich. Die Parteien arbeiten im Falle eines Vorfalls zusammen, der den Dienst oder die Daten des Kunden betrifft.
Der Kunde meldet jeden Vorfall unverzüglich über den Support und übermittelt in einem Ticket kein Passwort, Token oder Geheimnis, das nicht für diesen Zweck vorgesehen ist.
21. Personenbezogene Daten und Datenschutz
Jede Partei hält die geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten ein.
A2Display fungiert insbesondere als Datenverantwortlicher für die Verwaltung von Konten, Geschäftsbeziehungen, Abrechnung, Support, Sicherheit und Verwaltung des Dienstes.
Wenn A2Display im Auftrag des Kunden in Inhalte oder Kurse integrierte personenbezogene Daten verarbeitet, fungiert A2Display als Subunternehmer. Die Bedingungen dieser Verarbeitung sind im geltenden DPA festgelegt, das vor Aktivierung der endgültigen Vertragsversion zugänglich sein oder beigefügt sein muss.
Die Vertraulichkeitsrichtlinie beschreibt die Verarbeitungsvorgänge, die A2Display als Datenverantwortlicher durchführt.
22. Vertraulichkeit
Jede Partei schützt technische, kommerzielle, finanzielle, sicherheitsrelevante oder andere angemessen vertrauliche Informationen, die sie von der anderen Partei erhält.
Vertrauliche Informationen werden nur zur Vertragsabwicklung verwendet und an Personen weitergegeben, die diese kennen müssen und einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Diese Verpflichtung gilt nicht für öffentliche Informationen, die vor ihrer Übermittlung rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, unabhängig entwickelt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Verpflichtung besteht fünf Jahre nach Vertragsende fort. Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, solange sie diese Qualität behalten.
23. Geistiges Eigentum
A2Display behält alle Rechte an NeuroDisplay, seinem Code, seinen Schnittstellen, seiner Regel-Engine, seiner Dokumentation, seinen Modellen, seinen Marken, seinen Komponenten und seinen Verbesserungen.
Vorbehaltlich der Zahlung der fälligen Beträge und der Einhaltung des Vertrags gewährt A2Display dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragsdauer beschränktes Recht, NeuroDisplay gemäß dem abonnierten Plan zu nutzen.
Es werden keine Rechte am Quellcode übertragen. Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen zwingenden Rechte nicht zu kopieren, weiterzuverkaufen, zu dekompilieren, zu umgehen oder zu extrahieren.
24. Ausfuhr, Aufbewahrung und Löschung
Während der Vertragslaufzeit ist der Kunde berechtigt, Daten und Inhalte zu exportieren, für die eine Exportfunktion zur Verfügung steht.
Nach Vertragsende kann A2Display den Zugriff eingeschränkt aufrechterhalten oder den Export für dreißig Tage zulassen. Nach Ablauf dieser Frist können die Daten vorbehaltlich technischer Sicherheitsmaßnahmen und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten innerhalb einer angemessenen Frist aus den aktiven Systemen gelöscht werden.
Rechnungen, Abnahmenachweise, Sicherheitsprotokolle und zur Rechtsverteidigung erforderliche Elemente können während der geltenden gesetzlichen Fristen aufbewahrt werden.
Der Auftraggeber muss seine Exporte vor Ablauf der Frist durchführen. Eine Wiederherstellung nach einer dauerhaften Löschung ist nicht garantiert.
25. Konnektivität, Datenverbrauch und Betreiberabrechnung
Für die erforderliche Ausstattung, Browser, Netzwerke, Internetverbindungen, SIM-Karten, Mobilfunktarife und Telekommunikationsdienste ist der Kunde verantwortlich.
Gebühren Dritter sind nicht in den NeuroDisplay-Lizenzgebühren enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Der Verbrauch variiert insbesondere in Abhängigkeit von der Anzahl der Bildschirme und Player, der Größe und Auflösung der Medien, Videos und Livestreams, Downloadhäufigkeit, Updates, Synchronisierung, Cache, Smart TVs, CMS und genutzten Netzwerken.
Jede Verbrauchsschätzung ist Richtwert und stellt keine Garantie für die Menge, den Durchfluss oder den vom Betreiber in Rechnung gestellten Betrag dar.
Der Kunde muss einen geeigneten Tarif auswählen, seinen Verbrauch und seine Rechnungen überwachen, Warnungen und Obergrenzen aktivieren und das Roaming kontrollieren.
Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist A2Display nicht verantwortlich für Planüberschreitungen, Roaming-Gebühren, Strafen, Geschwindigkeitsreduzierungen, Aussetzungen oder Abrechnungsfehler, die einem Drittanbieter oder Dienst zuzuschreiben sind.
Im Falle eines ungewöhnlichen Verbrauchs wird der Kunde unverzüglich angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung zu begrenzen. A2Display bietet angemessene Unterstützung bei der Analyse, ohne dass der Dritte automatisch eine Haftung anerkennt oder eine Rückerstattung garantiert.
Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn ein direkter Schaden aus einer nachgewiesenen Vertragsverletzung resultiert, die A2Display direkt zuzurechnen ist.
26. Garantien
A2Display gewährleistet, dass der Service mit professioneller Sorgfalt bereitgestellt wird und im Wesentlichen der geltenden Dokumentation entspricht.
Liegt ein reproduzierbarer Mangel vor, der von A2Display zu vertreten ist, besteht die vorrangige Abhilfe in der Nachbesserung, einer angemessenen Umgehung oder, wenn diese Maßnahmen unmöglich sind, in der Kündigung des Betroffenen unter anteiliger Vergütung des nicht nutzbaren Zeitraums.
Die Garantien decken keine Mängel ab, die auf Netzwerke oder Geräte Dritter, Fehlkonfigurationen, unsachgemäße Verwendung, nicht genehmigte Kombinationen oder Kundeninhalte zurückzuführen sind.
27. Haftung
Jede Partei haftet für direkte, sichere, vorhersehbare und nachgewiesene Schäden, die sich aus ihren Verstößen ergeben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet A2Display nicht für indirekte Schäden, Betriebsverluste, Umsatz-, Geschäfts-, Bild- oder Datenverluste, von denen der Kunde keine Kopie aufbewahrt hat, sowie für Ausfälle von Diensten Dritter, die nicht auf ihn zurückzuführen sind.
Die Gesamthaftung von A2Display, alle Ursachen zusammengenommen, ist auf den Betrag ohne Steuern begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor der Ursache des Ereignisses tatsächlich gezahlt hat. Bei einem FREE-Plan entspricht die Obergrenze dem Betrag, den der Kunde für einen Monat des PRO-Plans zu dem zum Zeitpunkt des Schadens geltenden öffentlichen Tarif gezahlt hätte.
Die Höchstgrenzen und Ausschlüsse gelten nicht bei grobem oder vorsätzlichem Fehlverhalten, bei Körperverletzungen, bei gesetzlich nicht beschränkbarer Haftung oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Ausschluss die wesentliche Pflicht in ihren Wesensgehalt verwandeln würde.
Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden unterliegen dieser Obergrenze nicht.
28. Ansprüche und Schadensersatz Dritter
Der Kunde stellt A2Display frei von Ansprüchen Dritter, die sich aus den Inhalten des Kunden, dem Fehlen erforderlicher Rechte, einer unerlaubten Nutzung oder einem Verstoß gegen die AGB ergeben.
Die Partei, die eine Entschädigung verlangt, hat die andere Partei unverzüglich zu informieren, ihr die Teilnahme an der Verteidigung zu ermöglichen und angemessen zu kooperieren. Ohne deren Zustimmung darf kein Vertrag geschlossen werden, der der anderen Partei eine Verpflichtung auferlegt.
Jede von A2Display gewährte spezifische Entschädigung für die Verletzung geistigen Eigentums muss Gegenstand eines Vertrags oder einer ausdrücklichen spezifischen Bedingung sein.
29. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für einen Verstoß, der auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegt, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbar war und dessen Auswirkungen nicht durch geeignete Maßnahmen vermieden werden können.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei und ergreift angemessene Schadensbegrenzungsmaßnahmen. Während der vorübergehenden Verhinderung ruht die Vollstreckung. Wird die Behinderung endgültig oder dauert sie länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Teil des Vertrages zu kündigen.
30. Änderung der Dienste und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
A2Display kann den Dienst aus funktionalen, technischen, rechtlichen oder Sicherheitsgründen ändern, ohne die bereits im laufenden Zeitraum bereits bezahlten Kapazitäten wesentlich zu reduzieren, es sei denn, dies ist aus rechtlichen oder Sicherheitsgründen erforderlich.
Wesentliche Änderungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Sie gelten nicht rückwirkend.
Eine erneute Annahme wird beantragt, wenn eine wesentliche Änderung insbesondere Haftung, Verlängerung, Daten, Gerichtsstand oder wesentliche Pflichten betrifft.
31. Untervergabe und Übertragung
A2Display kann im Rahmen seiner vertraglichen Verantwortung und in Übereinstimmung mit dem DPA, sofern dieser gilt, Subunternehmer zur Bereitstellung des Dienstes einsetzen.
Der Kunde kann den Vertrag nicht ohne vorherige Zustimmung von A2Display abtreten, es sei denn, die Umstrukturierung hat keinen Einfluss auf die Zahlungsfähigkeit oder Sicherheit des Dienstes.
A2Display kann den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, Fusion oder Betriebsübertragung unter Unterrichtung des Kunden und unter Wahrung seiner wesentlichen Rechte abtreten.
32. Benachrichtigungen
Vertragsmitteilungen werden über den NeuroDisplay-Bereich, per E-Mail an die registrierte Verwaltungsadresse, über das Kontaktformular oder per Post an die A2Display-Zentrale gesendet.
Der Kunde hält seine administrativen Kontaktdaten auf dem neuesten Stand.
33. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen französischem Recht.
Die Parteien streben vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung eine einvernehmliche Lösung an. Die beschwerdeführende Partei übermittelt eine schriftliche Beschreibung des Streitfalls und die entsprechenden Belege. Für den Austausch steht den Parteien eine angemessene Frist zur Verfügung.
In Ermangelung einer gütlichen Einigung unterliegen alle Streitigkeiten zwischen Fachleuten der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts Angers, vorbehaltlich der zwingenden Zuständigkeitsregeln.
34. Sprachen
Die französische Fassung stellt die Referenzvertragsfassung dar. Zum besseren Verständnis werden Übersetzungen bereitgestellt. Im Falle einer Unstimmigkeit ist die französische Version maßgebend, vorbehaltlich der geltenden zwingenden Vorschriften.
35. Schlussbestimmungen
Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zu seinem Vertragsgegenstand dar. Die Nichtigkeit einer Klausel berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Die Nichtausübung eines Rechts stellt keinen Verzicht dar.
Die Parteien sind unabhängig. Keine Vereinbarung begründet ein Mandat, eine gemeinsame Gesellschaft, ein Franchise- oder Arbeitsverhältnis.
Die Regelungen zu Zahlung, Vertraulichkeit, geistigem Eigentum, Haftung, Daten, Streitigkeiten und Beweisen bleiben im erforderlichen Umfang auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
Überschriften dienen der besseren Lesbarkeit und haben keinen Einfluss auf die Interpretation.
36. Fassung und Inkrafttreten
Version: cgv-b2b-2026-07-v1 Datum des Inkrafttretens: 01.08.2026 Inhalts-Hash: im technischen Header dieses Dokuments angegeben
Versionsverlauf
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